Wichtiger Hinweis:
In nachfolgendem Formular können Sie uns ein Objekt zur Vermietung anbieten. Weitere Angaben zum Objekt fordern wir von Ihnen je nach Bedarf an; in jedem Fall werden wir uns auch telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Details abzustimmen. Da wir ein Maklerunternehmen sind, brauchen wir von Ihnen einen Vermietungsauftrag. Dieser entsteht durch das nachfolgende Formular. Sollte uns eine Vermietung jedoch nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Im ersten Teil möchten wir wissen, wer der Vermieter des Objekts ist. Wir gehen davon aus, daß Vermieter und Eigentümer identisch sind; sollte das nicht der Fall sein, bitte entsprechendes Feld ausfüllen (z.B. wenn dieser Auftrag durch eine Hausverwaltung an uns geht. Einverständnis des Eigentümers wird dann vorausgesetzt, d.h. wir gehen davon aus, daß Sie als Ausfüllender im Einvernehmen mit dem Eigentümer handeln. Im zweiten Teil fragen wir nach Details zum Mietobjekt. Füllen Sie aus, was Sie wissen; lassen Sie offen was Sie nicht wissen oder im Moment noch nicht sagen können.
Maklerprovision: Seit der Änderung des Mietrechts in 2015 ist festgelegt, daß bei Vermietung von Wohnraum derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt (daher Bestellerprinzip genannt). In 95% aller Fälle ist das der Vermieter, denn er beauftragt den Makler, die Wohnung anzubieten und einen Mieter zu finden. Die übliche Maklerprovision war seit je her 2 Kaltmieten zzgl. MWSt. Wir sind allerdings zu Verhandlung darüber mit Ihnen bereit.