AllGrund Immobilien GmbH | (vormals AllGrund Limited)
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich b. Frankfurt | Deutschland
Tel.: 06103 310847 | Fax: 06103 8073755
Email: rentals@allgrund.com
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Verfügbar ab:
zur Zeit vermietet
PLZ:
61440
Stadt oder Ort:
Oberursel
Stadtteil:
Bommersheim
Objekttyp:
Doppelhaushälfte
Wohnfläche in m² (ca.):
145,00 m²
Beschreibung des Mietobjekts:
Neubau-Doppelhaushälfte in Oberursel-Bommersheim mit 145 qm und 6 Zimmern. Im Erdgeschoss befindet sich der Wohnbereich mit angrenzender separater Küche (ohne Einbauten, aber optional möglich) und ein Gäste-WC. Im ersten Obergeschoss befinden sich 3 Schlafzimmer und ein Bad. Im Dachgeschoss befindet sich das geräumige Dachstudio, ein Bad, sowie ein Abstellraum. Das Haus ist voll unterkellert und verfügt über 3 Räume: Waschraum, Versorgungsraum und ein weiterer Raum, der als Arbeitszimmer oder weiteres Schlafzimmer nutzbar ist (Fenster, beheizt, Telefon- und Internetanschluss). Zum Haus gehören 2 Stellplätze.
Ausstattung:
Ein massives und solides Haus zum Erstbezug: Hochwertige Laminatböden in den Wohnräumen, moderne Fliesen in den Bädern. Ein Bad mit Dusche, eins mit Wanne und Dusche. Die Küche hat keine Einbauten. Das Haus verfügt über einen hohen Sicherheitsstandard: Sicherheitsglas, Rauch- und Hitzemelder und Kamerasicherung. Alle Fenster mit Rollläden (außer die Dachflächenfenster). Fußbodenheizung in allen Räumen. Die Zimmer verfügen alle über LAN-Verbindung.
Sonstiges, Besonderheiten:
Die Außenanlagen und der Putz des Hauses werden bis März fertiggestellt. Die nebenan befindliche Doppelhaushälfte ist ebenfall in Fertigstellung. Bis zur Fertigstellung der Außenanlagen und des Putzes gewährt der Vermieter einen Mietnachlass in Höhe von 150,00 EUR pro Monat. Für die Dauer der Fertigstellung der angrenzenden Doppelhaushälfe gewährt der Vermieter einen Mietnachlass in Höhe von 100,00 EUR pro Monat.
Monatliche Kaltmiete in EUR:
1.750,00 €
Nebenkostenvorauszahlung in EUR:
100,00 €
Monatliche Warmmiete in EUR:
0,00 €
Heizung in NK enthalten?:
Kaution:
5.000,00 €
Ca. Baujahr Gebäude:
2010
Anzahl der Zimmer gesamt:
6,00
Grundstücksfläche in m² (ca.):
178 m²
Sonstige Nutzräume:
Waschraum, Nutzraum, Hobbyraum oder Arbeitszimmer
Anzahl Schlafzimmer:
4,00
Anzahl Bäder:
2
Gäste-WC:
Ja
Anzahl der Kellerräume:
3
Stellplatz oder Garage:
Ja
Haustyp:
Neubau
Beschreibung der Umgebung:
Das Haus liegt in einer ruhigen Strasse im alten Ortskern von Oberursel-Bommersheim. Geschäfte für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer Nähe. S- und U-Bahn sind sehr gut zu Fuß erreichbar. Eine neue Grundschule und Kindergärten sind ebenfalls zu Fuß erreichbar. Weiterführende Schulen sind in Oberursel vorhanden, sowie die Frankfurt International School (diese ist sehr gut per U-Bahn erreichbar). Die Autobahn A661 und A 5 sind in wenigen Minuten zu erreichen. Nach Frankfurt sind es nur 15 Minuten.
Fussbodenausstattung Wohnzimmer:
Laminat in allen Wohnräumen
Anzahl Etagen:
3
Aufzug:
Objektzustand:
Neubau
Art der Heizung:
Fußbodenheizung
Möblierung:
unmöbliert
Einbauküche vorhanden:
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Mietvertragsabschluß zahlt der Vermieter die Provision. Weitergabe an Dritte macht schadenersatzpflichtig in voller Provisionshöhe. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Offenbach am Main.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. Bei Vermietung zahlt uns der Vermieter die Provision; bei Kauf ist der Käufer zur Provisionszahlung verpflichtet.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
(Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge.) Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Deutsche Niederlassung, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunikationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.